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POEA wird zu DMW und neue Gehaltsuntergrenzen für Pflegekräfte

Das Justizminsterium Berlin setzt neue Gehaltsuntergrenzen für Pflegekräfte

 

Sie, als unser Kunde ist pflichtgemäß bei den philippinischen Behörden akkreditiert.  Die entsprechende philippinische Behörde war bisher die POEA (das philippinischen Äquivalent der ZAV, der Bundesagentur)

Die neue Präsidentschafts-Administration hat nun eine neue Behörde gegründet, in der alle Migrations-Angelegenheiten zusammengezogen werden sollen. Diese neue Behörde heißt DMW, „Department for Migrant Workers“ und ist auch für die Akkreditierung der ausländischen Arbeitgeber zuständig.

Dadurch ergeben sich einige Änderungen.

Jede neue Akkreditierung muss direkt an die DMW gestellt werden. Zudem wurden die Verfahren bei der philippinischen DMW neu geregelt. Sollte das Sie betreffen, werden wir Sie umgehend informieren.

Welche Änderungen betrifft dies?

  1. Die erste Amtshandlung der DMW war die Konditionen auf deutscher Seite neu zu eruieren.
  2. Das Bundesministerium der Justiz, hat in Bezug auf die Einstellung von Pflegefachkräften, bereits im April 2022 bezüglich der Gehälter von Pflegekräften, eine Untergrenze festgesetzt.

    Länder, mit denen Abkommen bestehen, müssen sich an diese Tabelle halten. Das philippinische DMW hat uns mitgeteilt, dass sich Arbeitgeber ab sofort an die Tabelle halten müssen. Die POLO, (unter der Philippinische Botschaft Berlin) wurde als Kontrollorgan dazwischengeschaltet. Die Gehälter und Erhöhungen wurden ab 1. Mai 2023, 1 September und 1. Dezember vorgegeben.
    Hier die Quelle des entsprechenden Gesetzes des Justizministeriums:
    https://www.gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_5/BJNR611600022.html

  3. Die meisten unserer Kunden werden bereits darüber liegen, so dass keine Anpassung nötig ist. Für die Häuser / Einrichtungen die knapp an der Grenze oder darunter liegen ist eine Nachrechnung nötig. Die betriebseigenen Tariftabellen gelten dabei nicht. Maßgeblich ist, was das Bundesministerium der Justiz mit dem Gesetz vorgegeben hat und was die die philippinischen Behörden übernommen haben.

    Ab 1. Dezember gelten in Cent aufgerundet für eine/n

    1. Pflegehelfer 14,15 €. Das entspricht bei einer 38,5 Stundenwoche im Minimum 2370 €, und bei 40 Std. 2462 €.
    2. Pflegefachkraft 18,25 € Bei einer 38,5 Stundenwoche sind im Minimum 3060 € und bei 40 Std. 3176 € anzusetzen.
  4. Sollte bei Ihnen die Akkreditierung bereits erledigt sein, gelten die bestehenden Gehaltswerte bis zur Erneuerung der Akkreditierung (nach 3 Jahren) oder nach Erfüllung der jeweiligen Job Order.
  5. Sollte Ihre Akkreditierung in der Bearbeitung sein, gelten die neuen Werte und müssen in den entsprechenden Dokumenten angepasst werden.
  6. Wir überprüfen das für jenen einzelnen unserer Kunden und Informieren Sie zeitnah über die Sie betreffenden Änderungen und eventuell neu auszustellenden Dokumente.