Grundsätze der Zusammenarbeit

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Stand des Dokumentes: 1. Dezember 2021

Leitbild – Die Grundsätze und Vorgehen bei unseren Dienstleistungen

 

Wir haben es mit Menschen zu tun. Das folgende Bekenntnis ist bei uns Praxis und steht an erster Stelle.

  1. Wir bekennen uns zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis. Wir versprechen, in der Unternehmenspraxis uns am Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften auszurichten.
  2. Ein Bekenntnis zum „Employer pays“-Prinzip, (Erläuterungen siehe weiter unten)
  3. Des Weiteren gehört dazu auch das Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechtskonventionen der UN, EU und den ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere des “framework of the Fair Recruitment Initiative” der ILO Quelle: https://www.ilo.org/global/topics/fair-recruitment/lang–en/index.htm
  4. Den IRIS-Standards der International Organisation of Migration Hierbei geht es um die Standards der ethischen Rekrutierung zur Förderung der ethischen Rekrutierung von Arbeitsmigranten. IRIS ist eine globale Multi-Stakeholder-Initiative, die Regierungen, die Zivilgesellschaft, den privaten Sektor und Personalvermittler dabei unterstützt, ethische Rekrutierung als Norm in der grenzüberschreitenden Arbeitsmigration zu etablieren.

 

Bedingungen für Einrichtungen und Kunden von Talent Solution.

  • Entsprechend der zu den Vorgaben gehört auch das „Employer pays“-Prinzip, dies bedeutet nach internationalem Recht, dass in den Absichtserklärungen oder Arbeitsverträgen von Seiten der Arbeitgeber in keinem Fall Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für internationale Pflegekräfte enthalten sein dürfen, die dem im Arbeitsrecht vorgegebenem Rechtsrahmen entgegenstehen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die dem „Employer Pays Prinzip“ widersprechen.
  • Bei Talent Solution folgen wir einer Richtlinie. Wir unterstützen das „Employer pays“- Prinzip zu 100% und erlauben es unseren Klienten nicht Klauseln zur Rückzahlungen anzuwenden, weder in den Arbeitsverträgen noch in Darlehensverträgen.
  • Kosten die eine Pflegekraft in Eigenleistung in Bezug auf die Absichtserklärung durch den Arbeitgeber erbracht hat, werden vom zukünftigen Arbeitgeber zurückerstattet. Die Ausgaben müssen schriftlich belegt sein und im Bezug auf die Absichtserklärung des Arbeitgebers stehen.
  • Als Talent Solution bieten wir jedoch eine umfangreiche Förderberatung durch einen qualifizierten Fördermittelberater an, um die zahlreichen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen welche zur Deckung der Kosten bereit stehen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu, wir geben Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten.
  • Unsere wichtigste Vorgabe ist, dass die Einrichtung falls noch nicht vorhanden eine/n Integrationsbeauftragte/n benennt. Wir schulen auch diesen und geben ihm zu jedem Schritt Anleitungen und Checklisten. Wir sagen Ihnen auch ab welcher Größe dies ein Fulltime-Job ist. Die Integration darf nicht an fehlenden Betreuungsleistungen scheitern. (Glauben Sie uns, wir haben schon viel gesehen)
  • Möchten Sie als Einrichtung auch die durch das Bundesministerium angebotenen Zuschüsse beantragen und erhalten, müssen Einrichtungen zu dem Arbeitsplatzangebot ein schriftliches betriebliches Integrationsmanagementkonzept vorlegen.

Hier geht es zum Link für die ersten Informationen