Best Practice und die Lösung
Pflegefachkräfte aus dem Ausland
Unsere wichtigste Grundlage sind die rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der philippinischen Regierung
und deren Vertreter sowie gegenüber den Menschenrechts-Kommisionen der UN und EU und deren Vorgaben für das Rekruiting.
Fachkräfte aus dem Ausland
-
Gesundheits- und Krankenpfleger RS
-
FachkräfteEinwandungsGesetz
-
Anerkennungspartnerschaft
Rundum Service (RS) - Ihr Weg zu qualifizierten Fachkräften
Wie sieht unser Konzept für den besten Weg aus? Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen. Unser Tür-zu-Tür-Service hat bereits viele Arbeitgeber überzeugt und zufrieden gestellt. Wir sind sogar in der Lage, qualifizierte Fachkräfte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu vermitteln.
Behördliche Herausforderungen
Allerdings müssen wir ehrlich sein: Die Genehmigungsverfahren bei den Behörden sind unvorhersehbar. Notwendige Zustimmungen können zwischen einer Woche und drei Monaten dauern. Trotz dieser Unsicherheiten können wir Ihnen eines versprechen: Die Fachkräfte werden kommen, unabhängig davon, wie lange man uns und Sie aufhalten möchte.
Unser Versprechen
Wir wissen, wie es geht. Vertrauen Sie auf unseren Rundum Service, und wir sorgen dafür, dass Ihre Personalbedürfnisse erfüllt werden, egal welche Hindernisse auftauchen.
Hier die wichtigsten Meilensteine:
- Sie schließen mit Talent Solution einen Dienstleistung-Rahmenvertrag “Pflegefachkräfte aus dem Ausland” ab.
- Wir klären mit Ihnen inwieweit Sie für das Verfahren nach dem §81 des FachkräfteEinwanderungsGesetzes (FEG) in Frage kommt.
- Sie haben ein Integrationsmanagementkonzept oder Sie lassen sich bei uns beraten.
- Sie wählen Ihre Kandidaten anhand von Profilen, Interviews oder auch persönlichen Treffen
- Der Kandidat ist eine philippinisch staatlich examinierte Pflegefachkraft (bisher Gesundheits- und Krankenpfleger*)
- Er hat einem Bachelor in Nursing sowie das Staatsexamen auf den Philippinen
- Er hat Qualifikation in Fachbereichen wie ICU, IMU, OP, Pediatrie, Anästhesie oder einem anderen Fach.
- Sie unterstützen das “Employer Pays Prinzip” und unterstützen die Kandidaten bei den Kosten
- Wir führen Sie durch den Prozess der Akkreditierung bei der philippinischen Regierung.
- Sie stellen frühzeitig einen Absichtserklärung bzw. Arbeitsvertrag aus.
- Wir betreuen die Fachkraft bei jedem Schritt nach Deutschland
- Die Fachkraft besucht einen unserer Sprachkurse bis B1 oder B2 je nach Verfahren was Sie gewählt haben.
Kompletter Service für Pflegefachkräfte aus dem Ausland
Sobald das B2-Sprachniveau abgeschlossen ist, können die Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu Ihnen kommen. Wir haben bereits alle notwendigen Schritte organisiert. Von der Anerkennung des Berufsabschlusses bis zum Bescheid, über Kranken- und Reiseversicherungen, die ZAV-Voranfrage und den Visumantrag bei der deutschen Botschaft, bis hin zur Abwicklung mit den philippinischen Behörden und deren Agenturen – wir kümmern uns um alles.
Anerkennungsmaßnahmen in Deutschland
In Deutschland muss der/die Kandidat/in nur noch die Maßnahmen zur Anerkennung des Berufsabschlusses absolvieren. Dies kann entweder ein Anpassungslehrgang mit abschließendem Interview sein oder der Besuch eines Vorbereitungskurses zur Durchführung der Kenntnisprüfung. Der Anpassungslehrgang kann von einem 7-tägigen Kurs bis zu mehreren Monaten dauern. Der Umfang der Maßnahmen variiert je nach Bundesland. Wir informieren Sie gerne darüber, wie es bei Ihren zuständigen Anlaufstellen aussieht.
Mindestanzahl und frühzeitige Verbindungen
Es müssen mindestens zwei Pflegekräfte eingestellt werden, es sei denn, Sie haben bereits philippinische Mitarbeiter bei sich. Unsere Strategie ist es, die Pflegefachkräfte so früh wie möglich im Ausland mit einem Arbeitgeber zu verbinden. Wir unternehmen alles, was möglich ist, um die Zeitspanne zu verkürzen.
Ein durchdachtes Konzept für erfolgreiche Integration
Der beste Weg, Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu sichern, ist ein durchdachtes und solides Konzept von Anfang bis Ende. Dies ist der beste Weg, um die Kosten kalkulieren zu können und sicherzustellen, dass alle Schritte reibungslos ablaufen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Personalbedürfnisse effizient und effektiv zu erfüllen.
Neue Regelungen und Beschleunigungsmaßnahmen seit März 2020**
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist kein einzelnes Artikelgesetz, sondern eine Zusammenstellung verschiedener gesetzlicher Veränderungen, die insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) betreffen. Durch das FEG wird das bestehende Aufenthaltsrecht teilweise neu strukturiert und die Möglichkeiten der Zuwanderung für ausländische Fachkräfte erweitert.
Paradigmenwechsel im Aufenthaltsrecht
Ein wichtiger Paradigmenwechsel besteht darin, dass Ausländern nun grundsätzlich eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erteilt wird, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot (§ 4a AufenthG). Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme muss jedoch immer eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.
Verzicht auf Vorrangprüfung und einheitlicher Fachkräftebegriff
Die bisherige Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt in der Regel. Zudem wird im FEG ein einheitlicher Fachkräftebegriff definiert, der sowohl ausländische Hochschulabsolventen als auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst, deren Qualifikation in Deutschland anerkannt ist oder mit einer inländischen vergleichbar oder gleichwertig ist.
Einrichtung zentraler Ausländerbehörden und beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Um die Prozesse zu beschleunigen, sollen die Bundesländer zentrale Ausländerbehörden einrichten. Zudem wurde das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt, bei dem Unternehmen gegen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr schneller die erforderlichen Genehmigungen für die Einreise und den Aufenthalt einer ausländischen Fachkraft erhalten können. Wir unterstützen Sie umfassend in diesem Verfahren und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Zertifizierung für Zuschüsse zur Rekrutierung
Ob Fragen zum Verfahren oder zur Beratung über mögliche Verfahrenswege - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Lassen Sie uns Ihre Anliegen wissen, damit wir Sie umfassend unterstützen können.
Rufen Sie uns 08141 404 7 808 oder nutzen Sie das Kontakt Formular
Der neue Weg - Anerkennungspartnerschaft für ausländische Fachkräfte
Sie möchten eine Fachkraft aus einem Drittstaat einstellen, deren berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt werden muss. Das Verfahren kann im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft vor Ort in Deutschland erfolgen, nachdem die Person bereits eingereist ist und die Arbeit in Ihrem Betrieb aufgenommen hat.
Durch die Anerkennungspartnerschaft haben ausländische Fachkräfte die Möglichkeit, bereits vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens und mit einem A2 Sprachzertifikat nach Deutschland einzureisen.
Dies bedeutet, dass sie hier im Beschäftigungsverhältnis arbeiten können, während das Anerkennungsverfahren noch läuft oder sogar erst in deutschland beantragt wird.
Normalerweise müssen ausländische Fachkräfte das Anerkennungsverfahren in ihrem Heimatland abschließen, bevor sie nach Deutschland einreisen dürfen. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht jedoch eine schnellere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Fachkräfte bereits während des Anerkennungsprozesses zu beschäftigen.
Verpflichtungen und Qualifizierung
In einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten sich Sie und Ihre künftige Fachkraft, die Anerkennung ihres Berufsabschlusses nach der Einreise zu beantragen. Die zuständige Anerkennungsstelle kann feststellen, ob Nachqualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Beschäftigung vor Anerkennung
Während der Anerkennungspartnerschaft kann die Fachkraft je nach Reglementierung ihres Berufs im Helfer- und Anlernbereich oder als Fachkraft arbeiten.
Vorabzustimmung für Visum
Eine Vorabzustimmung kann das Visumverfahren beschleunigen. Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf unserer Webseite.
Voraussetzungen für Zustimmung
Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Zustimmungsvoraussetzungen sowohl für Vorabzustimmung als auch reguläre Arbeitsmarktzulassung.
Persönliche und betriebliche Voraussetzungen
Die Fachkraft muss über eine anerkannte Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss verfügen und sich zur Einleitung des Anerkennungsverfahrens verpflichten. Ihr Betrieb muss Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.
Nachweispflicht für Verlängerung des Aufenthaltstitels
Nach einem Jahr kann der Aufenthaltstitel verlängert werden, wenn Sie sich aktiv um Anerkennung und Qualifizierung bemühen.
Für jede Anforderung haben wir eine Lösung und können entsprechend der geforderten Stellenausschreibung einen, mehrere oder auch hunderte Pflegefachkräfte aus dem Ausland vorstellen.
Anfragen von Pflegedirektoren, Personal-Agenturen und Personalleitern, die mit uns über Jahre zusammenarbeiten möchten, sind willkommen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und ich stehe als Geschäftsführer persönlich zum Gespräch zur Verfügung. Überzeugen Sie sich auf unserer Webseite oder direkt bei uns über die Möglichkeiten Pflegefachkräfte aus dem Ausland für Sie zu gewinnen.
Die Kosten? Vergleichen sollte man vor allem das Gesamtbild. Alle Verantwortlichen sind sich einig, am falschen Platz gespart wir letzten Endes teurer. Da wir aber Ihnen einen Garantie geben, ist dies auch kein Argument mehr. Eines unser Versprechen garantiert Ihnen dass jede Fachkraft die innerhalb der Probezeit ausfällt ersetzt wird.
Fordern Sie heute noch weitere Informationen an oder rufen Sie mich am besten an, ich stehe Ihnen für jedwede Frage oder eine Präsentation bei Ihnen oder vor Ihrem Direktorium, Ihren Geschäftsführern zur Verfügung:
Talent Solution GmbH
Zadarstr. 3
82256 Fürstenfeldbruck / München
phone 08141 404 7 808
info@talent-solution.de
Schreiben Sie mir über Kontakt/Anfrage