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Für Fachkräfte wird bald schnelle Einreise möglich

Update des FachkräfteEinwanderungsGesetz

Ab März 2024 wird die Einreise und Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft neu geregelt:

Die Einführung der Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu erhalten, ohne vorab das Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen. Dieses Verfahren kann stattdessen nach der Einreise begleitend durchgeführt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen Möglichkeiten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ist in diesem Fall vor der Einreise das Einleiten eines Anerkennungsverfahrens oder das Vorliegen eines Bescheids über die teilweise Gleichwertigkeit nicht erforderlich.

Die Visumerteilung unterliegt der Verpflichtung der angehenden Fachkraft und des Arbeitgebers, nach der Einreise die Anerkennung zu beantragen und das Verfahren aktiv voranzutreiben. Die Grundvoraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft sind, neben dem Arbeitsvertrag, das Vorliegen einer Berufsqualifikation, die eine mindestens zweijährige Ausbildung erfordert hat oder ein Hochschulabschluss – beides muss vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt sein -, sowie deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau A2 (GER).

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den Zugang zur qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte zu erleichtern und gleichzeitig die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern.

Zudem wird es weitere Erleichterungen geben. Alles weitere dazu auch über

FachkraefteEinwanderungsGesetz

 

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