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Zuschüsse der Bundesregierung zur Rekrutierung von bis 6000 Euro

Faire Anwerbung Pflege Deutschland

Demnächst wird es ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit geben, herausgegeben und umgesetzt vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine Lübke Stiftung e.V.

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ wurde aufgrund des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland entwickelt, um eine faire und ethisch vertretbare Vermittlungs- und Anwerbepraxis bei der privatwirtschaftlichen Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland, respektive aus Drittstaaten zu gewährleisten.

Durch das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit trägt Deutschland zugleich dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung.

 

  1. Wir haben es mit Menschen zu tun. Das folgende Bekenntnis ist bei uns Praxis und steht an erster Stelle.
  2. Wir bekennen uns zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis. Wir versprechen, in der Unternehmenspraxis uns am Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften auszurichten.
  3. Des Weiteren gehört dazu auch das Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechts Konventionen der UN, EU und den ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere des “framework of the Fair Recruitment Initiative” der ILO
    Quelle: https://www.ilo.org/global/topics/fair-recruitment/lang–en/index.htm
  4. Den IRIS-Standards der International Organisation of Migration
    Hierbei geht es um die Standards der ethischen Rekrutierung zur Förderung der ethischen Rekrutierung von Arbeitsmigranten. IRIS ist eine globale Multi-Stakeholder-Initiative, die Regierungen, die Zivilgesellschaft, den privaten Sektor und Personalvermittler dabei unterstützt, ethische Rekrutierung als Norm in der grenzüberschreitenden Arbeitsmigration zu etablieren.

Bedingungen für Einrichtungen und Kunden von Talent Solution

  • Entsprechend der zu den Vorgaben gehört auch das „Employer pays“-Prinzip, dies bedeutet nach internationalem Recht, dass in den Absichtserklärungen oder Arbeitsverträgen von Seiten der Arbeitgeber in keinem Fall Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für internationale Pflegekräfte enthalten sein dürfen, die dem im Arbeitsrecht vorgegebenem Rechtsrahmen entgegenstehen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die dem „Employer Pays Prinzip“ widersprechen.
  • Unsere wichtigste Vorgabe ist, dass die Einrichtung, falls noch nicht vorhanden, eine/n Integrationsbeauftragte/n benennt. Auf Ihren Wunsch schulen wir diesen und geben ihm zu jedem Schritt Anleitungen und Checklisten. Wir sagen Ihnen auch ab welcher Größe dies ein Fulltime-Job ist.
    Die Integration darf nicht an fehlenden Betreuungsleistungen scheitern. (Glauben Sie uns, wir haben schon viel gesehen)
  • Möchten Sie als Einrichtung auch die durch das Bundesministerium angebotenen Zuschüsse beantragen und erhalten, müssen Einrichtungen zu dem Arbeitsplatzangebot und zum Arbeitsvertrag ein schriftliches betriebliches Integrationsmanagementkonzept vorlegen.

Integrationsmanagementkonzept

Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards folgende Gliederungspunkte umfassen

  • – Vorwort / Einleitung
  • – Vorbereitungen nach der Anwerbung
  • – Ankommen und die ersten Tage
  • – Unterstützung beim Relocation Management
  • – Integrationsmanagement etablieren
  • – Patenschaften und Mentoring
  • – Anerkennungsprozess organisieren
  • – Einarbeitung anpassen
  • – Teambuilding begleiten
  • – Kompetenzen erweitern
  • – Konflikte auffangen
  • – Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
  • – Mit Kündigung und Abwerbung umgehen
Matthias Kletzsch
Geschäftsführer82256 Fürstenfeldbruck
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Institut für internationalen Fachkräfte Transfer und Integration
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