Home / Infos Quellen / Das 1Minuten-Info – Fachkräfte aus dem Ausland – Anerkennungspartnerschaft halbiert die Agentur-Kosten

Das 1Minuten-Info – Fachkräfte aus dem Ausland – Anerkennungspartnerschaft halbiert die Agentur-Kosten

Einreise und Arbeit im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft:

Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung eines qualifizierten Jobs zu erhalten und das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise durchzuführen.

Anders als bei früheren Optionen zur beruflichen Qualifizierung ist es in diesem Fall nicht notwendig, das Anerkennungsverfahren vor der Einreise zu starten oder bereits einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit zu haben.

Die Visumerteilung setzt voraus, dass die angehende Fachkraft und der Arbeitgeber sich verpflichten, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und aktiv daran teilzunehmen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft sind dieselben wie bei einem normalen Anerkennungsverfahren jedoch sollen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 ausreichen.

Link: zum Gesetz § 16 d Abs. 3 neu AufenthG

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16d.html

 

Dies bedeutet für Sie: Schon ab dem 6 Monate (A2 Zertifikate) nach der Rekrutierung kann die Fachkraft bei Ihnen anfangen zu arbeiten. Die Integration ist besser steuerbar und die Kosten halbieren sich für den gesamten Prozess. Weitere Beratung dazu und wann das Ganze startet über unseren Head of Customer Relationship Volker Müller, Volker.Mueller@talent-solution.de

Telefon: 0151 188 56677

Zentrale: 081414047808

Oder info@talent-solution.de