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Baden Württemberg ändert Anerkennungsverfahren

Wieder einmal sind Änderungen dafür verantwortlich, dass sich Prozesse verzögern. In diesem Falle geht es um die Zuständigkeit für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufen. Zum 01.10.2014 wurde diese für ganz Baden- Württemberg geändert. Zuständig ist nun zentral für ganz Baden-Württemberg alleine das Regierungspräsidium Stuttgart.

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 92 – Landesgesundheitsamt
Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart
Telefon: 0711-904 0

Die entsprechenden Ansprechpartner werden in den nächsten Tagen kontaktiert.

Mit den besten Wünschen aus Tübingen

Matthias Kletzsch