- 14
- Okt
- 2021
Gütesiegel geht in Zertifizierung
- Posted ByKletzsch123
- InInfos Quellen, Interne Entwicklung, Politik, Verfahren, Wissenschaft und Forschung
./.. Das Verfahren steht.
Das Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland”
Das Bundesministeriums für Gesundheit hat den Anforderungskatalog für die Erlangung des Gütesiegels inzwischen abgesegnet und wir gehen in die nächste Phase.
Das Gütesiegel berechtigt Einrichtungen zum Antrag auf Zuschüsse für die Rekrutierung. Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit trägt Deutschland dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung und hat einen umfangreichen Katalog der Anforderungen aufgestellt.
Die Zertifizierung hat gestartet
Um Ihnen die Bezuschussung Ihrer Rekrutierungsmaßnahmen durch staatliche Förderprogramme in der Zukunft zu erleichtern, haben wir als Agentur uns für das Gütesiegel beworben und durchlaufen im Moment die Zertifizierung.
Ein Teil der Zertifizierung umfasst auch unsere Mission und den Verhaltenskodex in jedem Bereich der Rekrutierung. Weshalb wir nun in dieser Newsletter-Reihe zum Gütesiegel ein erstes Statement ablegen. Unseren Dienstleistungen und unserer Vorgehensweise liegen Bekenntnisse und Verhaltenskodexe zugrunde, unter anderem:
- Der Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften.
- Das Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechts Konventionen der UN, EU und den ILO Kernarbeitsnormen
- Das “framework of the Fair Recruitment Initiative” der ILO
Quelle: https://www.ilo.org/global/topics/fair-recruitment/lang–en/index.htm - Den IRIS-Standards der International Organisation of Migration
Dies ist nur ein kleiner Teil der Anforderungen des BMG, Bundesministeriums für Gesundheit für die Erlangung des Gütesiegels. Wir werden weitere Informationen in weitere Beiträgen posten.
Damit Einrichtungen über das Gütesiegel Förderung erlangen möchten, sind ebenso Vorgaben zu erfüllen, dazu gehören:
- Sie müssen dem „Employer pays“-Prinzip zustimmen, dies bedeutet nach internationalem Recht, dass Sie alle Kosten für die Anwerbung, Sprachausbildung, den Transfer sowie Anpassungsmaßnahmen übernehmen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen. Zusätzliche Darlehensverträge sind nicht mehr zulässig.
- Sie benötigen eine/n Integrationsbeauftragte/n. Auf Ihren Wunsch schulen wir diesen und geben ihm zu jedem Schritt Anleitungen und Checklisten.
- Sie müssen zu dem Arbeitsplatzangebot und zum Arbeitsvertrag ein schriftliches betriebliches Integrationsmanagementkonzept vorlegen.
Integrationsmanagementkonzept
Ein furchtbares Wort aber inhaltlich meint es das Richtige. Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards deren Gliederungspunkte übernehmen und umfassen. Dies ist eine umfangreiche Aufgabe und umfasst nicht nur die Erstellung des verschriftlichen betrieblichen Integrations-Konzeptes, sondern auch dessen Umsetzung und die Organisation der entsprechenden Integrationsleistungen.
Falls Sie noch kein Integrationsmanagementkonzept und /oder keine/n Integrationsbeauftragte/n haben, helfen wir Ihnen auch gerne bei der Entwicklung, bzw. stellen wir Ihnen Checklisten, Templates und Vorlagen und unsere umfängliche Beratung zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Bleiben Sie gesund
In diesem Sinne mit den besten Wünschen aus Fürstenfeldbruck/München
Matthias Kletzsch
Geschäftsführer
Talent Solution GmbH
Internationales Institut für Fachkräfte Transfer und Integration
Zadarstr. 3
82256 Fürstenfeldbruck
08141 4047808
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