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    Best Practice und die Lösung

   Pflegefachkräfte aus dem Ausland

 

 

 


 

RS= Rundum Service, wie sieht das Konzept für den besten Weg aus?

Hier die wichtigsten Faktoren:

  • Sie schließen mit Talent Solution einen Dienstleistung-Rahmenvertrag “Pflegefachkräfte aus dem Ausland” ab.
  • Wir klären inwieweit Sie für das Verfahren nach dem §81 des FachkräfteEinwanderungsGesetzes (FEG) verfahren möchten
  • Sie haben ein Integrationsmanagementkonzept oder Sie lassen sich bei uns beraten.
  • Sie wählen Ihre Kandidaten anhand von Profilen, Interviews oder auch persönlichen Treffen
  • Der Kandidat ist eine staatlich examinierte Pflegefachkraft (bisher Gesundheits- und Krankenpfleger*)
  • Er hat einem Bachelor in Nursing sowie das Staatsexamen auf den Philippinen
  • Er hat Qualifikation in Fachbereichen wie ICU, IMU, OP, Pediatrie, Anästhesie oder einem anderen Fach.
  • Sie unterstützen das “Employer Pays Prinzip” und unterstützen die Kandidaten bei den Kosten
  • Wir führen Sie durch den Prozess der Akkreditierung bei der philippinischen Regierung.
  • Sie stellen frühzeitig einen Absichtserklärung bzw. Arbeitsvertrag aus.
  • Wir betreuen die Fachkraft bei jedem Schritt nach Deutschland

Wenn das B2-Sprachniveau abgeschlossen ist kann die Pflegefachkräfte aus dem Ausland kommen, wir haben dann bereits alles andere organisiert. Sowohl VISA Antrag bei der deutschen Botschaft, als auch die Abwicklung mit den philippinische Behörden und deren Agenturen erledigen wir für Sie.

In Deutschland muss der/die Kandidat/in nur die Maßnahmen für die Anerkennung für den Beruf ableisten. Diese können von einem 7- tägigen Kurs bis mehrere Monate gehen. Wird jedoch gefördert, ist somit beinahe beinahe kostenfrei für den Arbeitgeber, wird von uns organisiert und begleitet. Je nach Bundesland ist der Umfang Maßnahmen für die Anerkennung unterschiedlich. Wir sagen Ihnen gerne wie es bei Ihren zuständigen Anlaufstellen aussieht.

Minimum sind immer zwei Pflegekräfte. Es sei denn Sie haben bereits philippinische Mitarbeiter bei sich.

Unsere Strategie ist es die Pflegefachkräfte schon im Ausland so früh wie möglich mit einem Arbeitgeber zu verbinden. Was immer möglich ist um die Zeitspanne zu verkürzen unternehmen wir.

Der beste Weg die Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu sichern ist ein durchdachtes solides Konzept vom ersten bis zum letzten Schritt. Das ist der beste Weg die Kosten rechen zu können.

*Seit Januar 2016 ist ein neues Gesetz zur Ausbildung vom Bundestag auf die Reise gebracht worden. Ähnlich wie in der restlichen Welt werden die Berufsbilder Altenpfleger, Gesundheits- und Kinder- Krankenpfleger zum Berufsbild Pflegefachkraft zusammengefasst. Parallel wird es die Möglichkeit eines Hochschulstudium geben zum Bachelor oder Master of Nursing. Das neue Gesetz ist nun seit dem 1.Januar 2020 in Kraft.

Das FeG ist seit 1 März 2020 in Kraft mit inzwische drei Erweiterungen und Neuerungen. In diesem Gesetz werden zum ersten Mal die Einwanderung von Fachkräften geregelt. Im Grunde ist es eine Sammlung vom Änderungen bisheriger Gesetze mit neuer Perspektive. Neu sind einige an die Verfahren angepasste Regeln in einem Dutzend Gesetzen. Unter anderem in der Beschäftigungsordnung, dem Ausländergesetz, den VISA Gesetzen und Sozial-Gesetzen.


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist kein Artikelgesetz, sondern enthält eine Reihe verschiedene gesetzliche Veränderungen, die unter anderem das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) betreffen. Durch das FEG wird das bisher bestehende Aufenthaltsrecht teils neu strukturiert und die Zuwanderungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte erweitert.

Paradigmenwechsel: Während nach alter Rechtslage für Ausländer ein grundsätzliches Arbeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt galt, besteht nunmehr eine grundsätzliche Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt. Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot (§ 4a AufenthG). Hinweis: Um eine Arbeit aufnehmen zu können, muss im Vorfeld immer eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.

Verzicht auf Vorrangprüfung der ZAV: Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit muss weiterhin die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) beteiligt und ihre Zustimmung eingeholt werden. Im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage wird aber auf die Vorrangprüfung in der Regel verzichtet. Ferner entfällt bei Fachkräften mit beruflicher Ausbildung die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe.

Einheitlicher Fachkräftebegriff: Wer zum Zweck der Zuwanderung als Fachkraft gilt, wird im FEG einheitlich definiert.

Die Begriffsbestimmung umfasst sowohl Ausländer mit einer qualifizierten Berufsausbildung (Fachkraft mit Berufsausbildung) als auch ausländische Hochschulabsolventen (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
Wichtig ist, dass die ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt ist (Akademiker) oder mit einer inländischen Qualifikation vergleichbar oder gleichwertig ist (Berufsausbildung).

Einrichtung zentraler Ausländerbehörden: Um Kompetenzen zu bündeln und Prozesse zu beschleunigen, sollen nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Bundesländer jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, die bei der Ersteinreise eines Ausländers zu bestimmten Aufenthaltszwecken für Visumanträge zuständig ist. Das Land Baden-Württemberg hat sich bislang gegen die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde entschieden. Damit bleibt es bei der Zuständigkeit der lokalen Ausländerbehörden.

Wirklich neu aber ist der Paragraf 81 der die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens bietet. Die Verkürzung beschränkt sich dabei jedoch auf das VISA Verfahren und eine neuem Verfahren bei der Anträgen für die Anerkennung bei den Landesbehörden.

Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens:

Da die Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels im Ausland oft sehr lange dauern, wurde durch das FEG das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt. Unternehmen in Deutschland können gegen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr (411,00 Euro) schneller als bisher die erforderlichen Genehmigungen für die Einreise und den Aufenthalt einer ausländischen Fachkraft erhalten. Die Inanspruchnahme des beschleunigten Fachkräfteverfahrens setzt eine aktive Unterstützung bei und Teilnahme am Verfahren durch den (künftigen) in Deutschland ansässigen Arbeitgeber voraus.

Der Arbeitgeber wird in Vollmacht des einreisewilligen Ausländers oder seiner Vertretung tätig und stellt den Antrag oder lässt den Antrag von einer Vertretung (in diesem Falle Fall Talent Solution) auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde im Inland. Daraufhin wird zwischen der Ausländerbehörde und dem Arbeitgeber und Talent Solution eine Vereinbarung abgeschlossen, die die wichtigsten Aspekte, Aufgaben, Fristen und Ansprechpartner für das Verfahren im Einzelfall enthält. Aufgrund der verkürzten Fristen kann das Verfahren so grundsätzlich schneller abgewickelt werden.


Wir übernehmen auch in diesem Verfahren alle Maßnahmen. Grundlage ist ein Abkommen zwischen der Bundesagentur, dem zuständigen  Ausländeramt und Ihnen als Arbeitgeber.

Das Verfahren wird in vollem Umfang wie im normalen Fachkräfte – Transfer durchgeführt oder über die neueingerichtete DEFA Agentur der Bundesregierung. Dies ist auch eine Möglichkeit Zuschüsse zur Rekrutierung zu beantragen. Dies ist dann Möglich weil Talent Solution GmbH sich an der Zertifizierung des Gütesiegels “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” teilnimmt. Das Gütesiegel Verfahren ist voraussichtlich Anfang 2022 abgeschlossen. Anträge auf Unterstützung können jedoch jetzt schon gestellt werden.

Fragen wir Sie uns wir beraten Sie umfänglich über die möglichen Verfahren.

Rufen Sie uns 08141 404 7 808  oder nutzen Sie das Kontakt Formular

 

 

 

 

 

 

 

[tabs] [tab title=”Pflegefachkraft RN”]
Gesundheits- und Krankenpfleger – mit Stipendiat – die Eckdaten

RS= Rundum Service, wie sieht das Konzept für den besten Weg aus? Es besteht die Möglichkeit über das Gütesiegel Verfahren zusätzliche Unterstützung durch das BMG zu erlangen.

Hier die wichtigsten Faktoren:

  • Sie schließen mit Talent Solution einen Dienstleistung-Rahmenvertrag “Pflegefachkräfte aus dem Ausland” ab.
  • Wir klären inwieweit Sie für das Verfahren nach dem §81 des FachkräfteEinwanderungsGesetzes (FEG) verfahren möchten
  • Sie haben ein Integrationsmanagementkonzept oder Sie lassen sich bei uns beraten.
  • Sie wählen Ihre Kandidaten anhand von Profilen, Interviews oder auch persönlichen Treffen
  • Der Kandidat ist eine staatlich examinierte Pflegefachkraft (bisher Gesundheits- und Krankenpfleger*)
  • Er hat einem Bachelor in Nursing sowie das Staatsexamen auf den Philippinen
  • Er hat Qualifikation in Fachbereichen wie ICU, IMU, OP, Pediatrie, Anästhesie oder einem anderen Fach.
  • Sie unterstützen das “Employer Pays Prinzip” und unterstützen die Kandidaten bei den Kosten
  • Wir führen Sie durch den Prozess der Akkreditierung bei der philippinischen Regierung.
  • Sie stellen frühzeitig einen Absichtserklärung bzw. Arbeitsvertrag aus.
  • Wir betreuen die Fachkraft bei jedem Schritt nach Deutschland

Wenn das B2-Sprachniveau abgeschlossen ist kann die Pflegefachkräfte aus dem Ausland kommen, wir haben dann bereits alles andere organisiert. Sowohl VISA Antrag bei der deutschen Botschaft, als auch die Abwicklung mit den philippinische Behörden und deren Agenturen erledigen wir für Sie.

In Deutschland muss der/die Kandidat/in nur die Maßnahmen für die Anerkennung für den Beruf ableisten. Diese können von einem 7- tägigen Kurs bis mehrere Monate gehen. Wird jedoch gefördert, ist somit beinahe beinahe kostenfrei für den Arbeitgeber, wird von uns organisiert und begleitet. Je nach Bundesland ist der Umfang Maßnahmen für die Anerkennung unterschiedlich. Wir sagen Ihnen gerne wie es bei Ihren zuständigen Anlaufstellen aussieht.

Minimum sind immer zwei Pflegekräfte. Es sei denn Sie haben bereits philippinische Mitarbeiter bei sich.

Unsere Strategie ist es die Pflegefachkräfte schon im Ausland so früh wie möglich mit einem Arbeitgeber zu verbinden. Was immer möglich ist um die Zeitspanne zu verkürzen unternehmen wir.

Der beste Weg die Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu sichern ist ein durchdachtes solides Konzept vom ersten bis zum letzten Schritt. Das ist der beste Weg die Kosten rechen zu können.

Laden Sie sich hier unseren Flyer herunter mit den wichtigsten Informationen

*Seit Januar 2016 ist ein neues Gesetz zur Ausbildung vom Bundestag auf die Reise gebracht worden. Ähnlich wie in der restlichen Welt werden die Berufsbilder Altenpfleger, Gesundheits- und Kinder- Krankenpfleger zum Berufsbild Pflegefachkraft zusammengefasst. Parallel wird es die Möglichkeit eines Hochschulstudium geben zum Bachelor oder Master of Nursing. Das neue Gesetz ist nun seit dem 1.Januar 2020 in Kraft.

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[tab title=”FachkräfteEinwanderungsGesetz FeG §81″]
PflegefachkraftRekrutierung über das neue FeG Gesetz.

Das FeG ist seit 1 März 2020 in Kraft. In diesem Gesetz werden zum ersten Mal die Einwanderung von Fachkräften geregelt. Im Grunde ist es eine Sammlung vom Änderungen bisheriger Gesetze mit neuer Perspektive. Neu sind einige an die Verfahren angepasste Regeln in einem Dutzend Gesetzen. Unter anderem in der Beschäftigungsordnung, dem Ausländergesetz, den VISA Gesetzen und Sozial-Gesetzen.


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist kein Artikelgesetz, sondern enthält eine Reihe verschiedene gesetzliche Veränderungen, die unter anderem das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) betreffen. Durch das FEG wird das bisher bestehende Aufenthaltsrecht teils neu strukturiert und die Zuwanderungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte erweitert.

Paradigmenwechsel: Während nach alter Rechtslage für Ausländer ein grundsätzliches Arbeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt galt, besteht nunmehr eine grundsätzliche Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt. Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot (§ 4a AufenthG). Hinweis: Um eine Arbeit aufnehmen zu können, muss im Vorfeld immer eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.

Verzicht auf Vorrangprüfung der ZAV: Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit muss weiterhin die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) beteiligt und ihre Zustimmung eingeholt werden. Im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage wird aber auf die Vorrangprüfung in der Regel verzichtet. Ferner entfällt bei Fachkräften mit beruflicher Ausbildung die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe.

Einheitlicher Fachkräftebegriff: Wer zum Zweck der Zuwanderung als Fachkraft gilt, wird im FEG einheitlich definiert.

Die Begriffsbestimmung umfasst sowohl Ausländer mit einer qualifizierten Berufsausbildung (Fachkraft mit Berufsausbildung) als auch ausländische Hochschulabsolventen (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
Wichtig ist, dass die ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt ist (Akademiker) oder mit einer inländischen Qualifikation vergleichbar oder gleichwertig ist (Berufsausbildung).

Einrichtung zentraler Ausländerbehörden: Um Kompetenzen zu bündeln und Prozesse zu beschleunigen, sollen nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Bundesländer jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, die bei der Ersteinreise eines Ausländers zu bestimmten Aufenthaltszwecken für Visumanträge zuständig ist. Das Land Baden-Württemberg hat sich bislang gegen die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde entschieden. Damit bleibt es bei der Zuständigkeit der lokalen Ausländerbehörden.

Wirklich neu aber ist der Paragraf 81 der die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens bietet. Die Verkürzung beschränkt sich dabei jedoch auf das VISA Verfahren und eine neuem Verfahren bei der Anträgen für die Anerkennung bei den Landesbehörden.

Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens:

Da die Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels im Ausland oft sehr lange dauern, wurde durch das FEG das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt. Unternehmen in Deutschland können gegen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr (411,00 Euro) schneller als bisher die erforderlichen Genehmigungen für die Einreise und den Aufenthalt einer ausländischen Fachkraft erhalten. Die Inanspruchnahme des beschleunigten Fachkräfteverfahrens setzt eine aktive Unterstützung bei und Teilnahme am Verfahren durch den (künftigen) in Deutschland ansässigen Arbeitgeber voraus.

Der Arbeitgeber wird in Vollmacht des einreisewilligen Ausländers oder seiner Vertretung tätig und stellt den Antrag oder lässt den Antrag von einer Vertretung (in diesem Falle Fall Talent Solution) auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde im Inland. Daraufhin wird zwischen der Ausländerbehörde und dem Arbeitgeber und Talent Solution eine Vereinbarung abgeschlossen, die die wichtigsten Aspekte, Aufgaben, Fristen und Ansprechpartner für das Verfahren im Einzelfall enthält. Aufgrund der verkürzten Fristen kann das Verfahren so grundsätzlich schneller abgewickelt werden.


Wir übernehmen auch in diesem Verfahren alle Maßnahmen. Grundlage ist ein Abkommen zwischen der Bundesagentur, dem zuständigen  Ausländeramt und Ihnen als Arbeitgeber.

Das Verfahren wird in vollem Umfang wie im normalen Fachkräfte – Transfer durchgeführt oder über die neueingerichtete DEFA Agentur der Bundesregierung. Dies ist auch eine Möglichkeit Zuschüsse zur Rekrutierung zu beantragen. Dies ist dann Möglich weil Talent Solution GmbH sich an der Zertifizierung des Gütesiegels “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” teilnimmt. Das Gütesiegel Verfahren ist voraussichtlich Anfang 2022 abgeschlossen. Anträge auf Unterstützung können jedoch jetzt schon gestellt werden. 

Fragen wir Sie uns wir beraten Sie umfänglich über die möglichen Verfahren.

Rufen Sie uns 08141 404 7 808  oder nutzen Sie das Kontakt Formular


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[tab title=”Auszubildende/r”]
Auszubildender mit Stipendiat– Eine zukünftige Pflegekraft aus dem Ausland die schon mit mindestens ein- bis mehrjähriger Praxis, mindestens einem Jahr Studium oder Schulung im Bereich Pflege an Universität und Klinik oder Pflegeeinrichtung aufwarten kann. Sie hat ein abgeschlossenes B1-Sprachniveau und Kulturkompetenz. Sie kann innerhalb von 6 Monaten bei Ihnen sein.

Ein Stipendiat ist eine direkte Unterstützung des Kandidaten um eine den Vollzeitunterricht einer Sprachschule besuchen zu können. Dabei wird der Kandidat zusätzlich von unserem Partner, dem ICC Institut Philippinen betreut, die Schulleistungen begleitet und die Qualität der Schulen begutachtet. Das ICC übernimmt auch die Stipendienvergabe und Kontrolle.


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[tab title=”Altenpfleger/in”]
Altenpfleger/in – Eine staatlich examinierte Pflegefachkraft aus dem Ausland, aus Kroatien/Serbien/Ostblock oder den Philippinen mit mindestens zweijähriger Praxis, Hochschule im Gesundheitswesen. Mit abgeschlossenem B1-Sprachniveau. Kann innerhalb von 6 Monaten bei Ihnen sein. Sie schließen einen designierten Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten ab. Der/die Kandidat/in muss den B2 in Deutschland nachmachen. Die Anerkennung des Berufes muss in einem mindestens dreimonatigen Kurs nachgeholt werden, wofür der/die Kandidat/in jeweils für eine Woche im Monat freigestellt werden muss.
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[tab title=”Berufs-Anerkennung – NEU”]
Die Anerkennungs-Maßnahmen – sind neben der Sprachschule der Flaschenhals des Prozesses. In Deutschland muss die in den Philippinen staatlich examinierte Pflegefachkraft auch noch eine Bestätigung Ihres Berufsstandes also eine Art kleines Staatsexamen ableisten. Zuständig sind die Landesregierungen und dort wird der Antrag gestellt, auch wenn der Kandidat noch im Ausland ist.

Dazu werden in besonderer Form seine ganzen Unterlagen der Ausbildung mit den Anforderungen an den Beruf in Deutschland verglichen. In allen Fällen wird dann ein sogenannter Defizit-Bescheid herausgegeben, der die Grundlage der weiteren Bearbeitung ist.

Die Bewerber haben dann die Möglichkeit in Bezug auf geforderte Anpassungsmaßnahme zu wählen:

entweder einen

  • Anpassungslehrgang oder einem kleinen Staatsexamen welches
  • Kenntnisprüfung genannt wird.

Der Anpassungslehrgang kann von 7 Tagen bis zu 12 Monate dauern, je nach Landesbehörde und Evaluierung-Ergebnis.

Bei der Kenntnisprüfung muss aus Ermessensgründen ein Vorbereitungskurs vorgeschaltet werden, da das deutsche Ausbildungssystem in jedem Falle so unterschiedlich ist dass wenn die Pflegefachkraft in eine Prüfung gesendet wird, sie durchfällt. In den Anfängen, ohne diesen Kurs, sind denn auch mehr als 90 % durchgefallen.

Das war der Anlass aus Ermessen den Bewerbern einen Vorbereitungskurs zu empfehlen. Gesetzlich nicht Pflicht.

Jedoch die deutsche Botschaft und die Pflege-Fach-Schulen sehen dies bereits als Bedingung an und lassen keine Prüfung mehr zu, ohne Kurs. Entscheidet sich also ein Bewerber für diesen Kurs und die entsprechende Kenntnisprüfung, muss von einer entsprechenden Einrichtung eine Anmeldung vorliegen sowie eine Anmeldung für der Abnahme der Prüfung selbst.

Vorbereitungskurs nach Manila verlegen?

Die beste Lösung die wir inzwischen anbieten, ist ein deutscher Vorbereitungskurs in Manila. Das heißt, während die Bewerber auf das VISA warten müssen, was ohnehin 4 bis 5 Monate dauert, kann Dieser den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung besuchen.

Durchgeführt von einer deutschen Pflegefachschule welche Material, medizinische Apparaturen, Werkzeuge und Trainer nach Manila entsendet, unter der Organisation einiger Institutionen in Manila.

Das heißt wenn die Pflegefachkraft dann nach Deutschland kommt, macht sie nur die Prüfung und erhält vier Wochen später die Urkunde. Der kürzeste Weg. Dazu voll Förderfähig, als wenn der Kurs in Deutschland abgehalten wird.

Diese Option ist die im Moment eleganteste und auch inzwischen eine erprobe Lösung. Alle weiteren Informationen darüber erhalten sie über unser Büro in München oder Stuttgart.


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Für jede Anforderung haben wir eine Lösung und können entsprechend der geforderten Stellenausschreibung einen, mehrere oder auch hunderte Pflegefachkräfte aus dem Ausland vorstellen.

Anfragen von Pflegedirektoren, Personal-Agenturen und Personalleitern, die mit uns über Jahre zusammenarbeiten möchten, sind willkommen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und ich stehe als Geschäftsführer persönlich zum Gespräch zur Verfügung. Überzeugen Sie sich auf unserer Webseite oder direkt bei uns über die Möglichkeiten Pflegefachkräfte aus dem Ausland für Sie zu gewinnen.

Die Kosten? Vergleichen sollte man vor allem das Gesamtbild. Alle Verantwortlichen sind sich einig, am falschen Platz gespart wir letzten Endes teurer.  Da wir aber Ihnen einen Garantie geben, ist dies auch kein Argument mehr. Eines unser Versprechen garantiert Ihnen dass jede Fachkraft die innerhalb der Probezeit ausfällt ersetzt wird.

Fordern Sie heute noch weitere Informationen an oder rufen Sie mich am besten an, ich stehe Ihnen für jedwede Frage oder eine Präsentation bei Ihnen oder vor Ihrem Direktorium, Ihren Geschäftsführern zur Verfügung:

Talent Solution GmbH
Zadarstr. 3
82256 Fürstenfeldbruck / München
phone 08141 404 7 808
info@talent-solution.de

Schreiben Sie mir über Kontakt/Anfrage